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KITA GUTSCHEINE
 

KITA-GUTSCHEIN

Warum gibt es in Hamburg ein Kita-Gutschein-System?

Hamburger Familien sollen durch das Kita-Gutschein-System eine Kinderbetreuung erhalten, die sich ihren Bedürfnissen anpasst. Ziel ist es, Kindern die benötigte Betreuung zu garantieren und ihnen eine qualitativ hochwertige Bildung und Erziehung zu bieten.

Sie als Eltern erhalten für Ihr Kind einen Kita-Gutschein, den Sie in jeder teilnehmenden Einrichtung einlösen können. Die Kitas bekommen von der Stadt nur für die tatsächlich betreuten Kinder Entgelte. Sie müssen deshalb mit hoher Qualität überzeugen.

Welchen Anspruch auf Betreuung hat mein Kind?

Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf eine täglich fünfstündige Betreuung mit Mittagessen, wenn es mindestens ein Jahr alt und noch nicht eingeschult ist. Dieser Anspruch ist unabhängig davon, ob Sie berufstätig sind oder nicht.

Einen Kita-Gutschein für eine längere Betreuungszeit können Sie beantragen, wenn Sie Ihr Kind an mindestens drei Tagen pro Woche nicht selbst betreuen können, weil Sie berufstätig sind (dazu zählen auch Studierende, Auszubildende und Teilnehmer an Hartz IV-Maßnahmen) oder einen Deutschkurs für Migranten besuchen.

Wenn Ihr Kind behindert oder von Behinderung bedroht ist, kann es eine besondere Förderung erhalten – je nach Bedarf in besonders ausgestatteten Sonder- oder Integrationsgruppen von Tageseinrichtungen. Voraussetzung dafür ist ein ärztliches Gutachten, aus dem der individuelle Hilfe- und Förderbedarf Ihres Kindes hervorgeht.

Informationen und weitere Antragsformulare finden Sie auf der Homepage der Stadt Hamburg: www.hamburg.de/kita/

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